SPÖ Traun

Möglichkeiten, wie du die SPÖ unterstützen kannst

Mitmachen

Bericht zur Gemeinderatssitzung vom 3.Juli 2014 (Kopie 1)

T A G E S O R D N U N G

 

I. Bürgerfragestunde: keine Anfrage

 

II. Anträge des Ausschusses für Finanzen, Personal und öffentliche Sicherheit:

1. HAKA-Arena (Sportzentrum Traun) – Vermarktungsrecht für Bandenwerbung – bezugnehmend auf die beabsichtigte Übersiedlung des Vereines SV Traun in das Sportzentrum Traun und in Folge dessen, dass der Verein seine Heimspiele seit Herbst 2013 bereits im Sportzentrum Traun austrägt, hat Herr Gerhard Hackl (GF HAKA Küchen) ein Angebot der Tochterfirma „HAKA – Marketing und Werbedesign GmbH“ zur Vermarktung der Werbeflächen für das Stadion-Hauptfeld (Banden) der Stadt Traun unterbreitet. Für ca. 165 Laufmeter Bandenwerbung werden € 2.500,–(excl.) angeboten. Die Laufzeit soll ab 01.07.2014 für 5 Jahre abgeschlossen werden. – einstimmige Beschlussfassung im GR

2. Bürgschaftserklärung Stadtgemeinde Traun für das Darlehen HTBLA Traun der

Stadt Traun Immobilien GmbH & Co KG (STIK) – bei diesem TOP handelt es sich um eine reine Formalität. Die Aufsichtsbehörde hat der Stadt Traun mitgeteilt, dass ein neues Muster einer „Bürgschaftserklärung“ erstellt wurde und dieses, auch bereits im Geschäftsfall vom 12.12.2013 (= Beschluss des GR über die damals genannte „Garantieerklärung“), zu verwenden ist. – einstimmige Beschlussfassung im GR

3. Nutzungsvereinbarung über die kostenlose Überlassung des von den Vereinen

Siebenbürger Sachsen OÖ Nachbarschaft Traun und HTV-Ruma genutzten Raumes im nördlichen Bereich des Erdgeschosses des ehemaligen Wirtschaftshofes (Steinhumergut) Neubauerstraße 75. 4050 Traun – die Stadt Traun stellt den beiden o.a. Vereinen auf unbefristete Zeit, jeoch mit halbjährlichem Kündigunsrecht, einen ca. 60m2 großen Raum im nördlichen Bereich des Erdgeschosses des ehemaligen Wirtschaftshofes kostenlos für Vereinszwecke zur Verfügung. – einstimmige Beschlussfassung im GR

4. Beschlussfassung über den Inhalt des Teilungsplanes GZ 4643 des

Zivilgeometers Dipl.Ing. Volker Lipp – auf der Liegenschaft von Frau Dr. Steinbach soll eine Wohnanlage mit drei Häusern errichtet werden. Dafür ist eine geringfügige Umlegung des Verbindungsweges zwischen der Wilhelm-Anger-Straße und Liliengasse erforderlich. Der flächengleiche Tausch soll nun nach den Bestimmungen der §§ 15 ff Liegenschaftsteilungsgesetz verbüchert werden. Der Stadtgemeinde Traun entstehen keine Kosten. – einstimmige Beschlussfassung im GR

5. Niederschrift über die Einlösung einer Teilfläche des Grundstückes 1395/7,

EZ 2463, KG Traun: Vereinbarung zwischen den Grundeigentümern Vasile und

Verginea-Ana Budea, beide Carl-Anton-Carlone-Straße 7, 4052 Ansfelden und der Stadtgemeinde Traun – im Zuge der Verlängerung der Straßenbahnlinie und der damit verbundenen Verlegung der Straße erwirbt die Stadtgemeinde Traun eine 26m2 große Teilfläche des Grundstückes EZ. 2463, KG. 45311 Traun (vis-a-vis Kremstalstr. 99). – einstimmige Beschlussfassung im GR

III. Anträge des örtlichen Raumplanungsausschusses:

1. Zweiter Zusatz zum Grundsatzbeschluss Wasser und Freiraumgestaltung „Traun Mitte“ – Konzept für die Errichtung der Wasserfläche und der Freiraumgestaltung im Bereich des Schlosses Traun – die gesamte Wasserfläche mit einer Fläche von ca. 5.800 m2 erhält einen naturnahen Charakter mit organischer Form und natürlichen, unterschiedlich geneigten Uferböschungen. Mit Ausnahme des Bereiches an der Stadtkante sind alle Böschungen naturnah und ohne Mauern oder dergleichen ausgestaltest. Der Wasserspiegel des Gewässers liegt auf einer einheitlichen Höhe von 273,00 m ü.A. und die Maximaltiefe des Teiches beträgt zwei Meter. Die angrenzenden Ufer werden möglichst flach gestaltet, um die Gefahr für Fußgänger die sich nahe am Wasser bewegen, zu minimieren. Insgesamt sind 4 Übergänge zum Schloss geplant, wobei drei als Brücken ausgeführt werden und der auch für Einsatzfahrzeuge befahrbare Fluchtweg im Süden als Erddamm vorgesehen ist. Um die Gewässerverbindung in diesem Bereich nicht zu unterbrechen, sind der den Damm querende Rohre vorgesehen. Sie reichen bis zum Grund des Teiches um einen Wasseraustausch über die gesamte Wassersäule zu ermöglichen. Nur auf diese Weise funktioniert der Wasseraustausch des fließenden Gewässers.

Trotz der fachlich fundierten Darstellung der Spezialisten brachte die ÖVP – Fraktion einen Zusatzantrag über die Änderung der Situierung des – für Rettungskräfte und Lieferanten – konzipierten Erddamms in den Bereich nordwestlich des Schlosses ein. – dieser Zusatzantrag fand keine Mehrheit im GR. Es wurde anschließend über den Hauptantrag abgestimmt – mehrheitliche Beschlussfassung im GR

2. Änderung zum Flächenwidmungsplan Nr. 4 – Änderung Nr. 4.63 Planungsbereich "Gablerinsel" – Einleitung des Verfahrens gemäß § 36 Oö. ROG – derzeit wird das Örtliche Entwicklungskonzept Nr. 1 überarbeitet und das Örtliche Entwicklungskonzept (ÖEK) Nr. 2 erstellt. Im ÖEK Nr. 2 werden zur Sicherung einer definitiven Siedlungsbegrenzung im langfristigen Zeithorizont – unter Berücksichtigung der landschaftsräumlichen Gegebenheiten – Siedlungsgrenzen für das gesamte Gemeindegebiet festgelegt. Der gegenständliche Planungsraum ist „eingeschlossen“ vom Mühlbach und kann derzeit über 2 vorhanden Brücken erschlossen werden. Die bisherige Widmung von 37.250m2 als „Bauland – Betriebsbaugebiet“ bzw. von 10.850m2 „Grünland – Ödland“ und Land- und Forstwirtschaft soll in „Bauland – Wohngebiet“ (30.100 m2), „eingeschränkt gemischtes Baugebiet“ (4.575 m2), „Grünland – Trenngrün“ (9.560 m2), „Grünland – Wald / Neuaufforstung“ (2.800 m2) und „Sondergebiet des Baulandes mit Zweckbestimmung Kraftwerk“ (ca. 1030 m2) erfolgen. Ebenso ist die Baulandausweisung im ÖEK von dzt. ca. 4,8 ha. auf das künftige Widmungsausmaß von ca. 3,5 ha. reduziert; die im ÖEK Nr. 1 vorgesehene Entwicklungsoption im Westen entfällt flächenmäßig zur Gänze. Aufgrund der Lage des Planungsgebietes angrenzend an den wertvollen Naturraum „Traunauen“ soll durch die Widmungsänderung die Neuansiedelung eines Produktionsbetriebes mit betrieblichen Emissionen (insb. Luftverschmutzung) verhindert werden. Neben diesen unmittelbaren Beeinträchtigungen für den Naturraum durch negative Umwelteinwirkungen wie Luftverschmutzung wird durch die künftige überweigende kleingliedrige Wohnbebauung die Baumasse insgesamt reduziert. (die derzeitige Situation lässt jederzeit die Errichtung eines Produktionsbetriebes zu) Zur Sicherstellung dieser Maßnahmen soll ein Bebauungsplan erlassen werden, der eine offene, zweigeschossige Bauweise mit Einfamilienhäuser, bei einer Baudichte mit einer GFZ von max. 0,45 normiert. – mehrheitliche Beschlussfassung im GR

3. Erlassung einer Neuplanungsgebietsverordnung – Stadtentwicklung Traun Mitte – Bereich Südost (Heinrich Gruber Straße – Madlschenterweg – Fabrikstraße – Kremstalstraße) – einstimmige Beschlussfassung im GR

4. Neuerstellung Bebauungsplan Nr. 310 C1; Planungsbereich: Ringstraße,

südöstlich der Bahnlinie Linz-Klaus, ATSV-Sportanlage, Schwindstraße; Einleitung

des Verfahrens gemäß § 36 Oö. ROG  ein wichtiger Zusatz wurde der Antragsempfehlung beigefügt: die Planung im nördlichen Bereich – angrenzend an die Sportanlage des ATSV St. Martin – ist so zu überarbeiten, dass die Bebauung lärm- und emissionsabgeschirmt erfolgt. – mehrheitliche Beschlussfassung im GR

5. Änderung Bebauungsplan Nr. 302 A2 – Änderungsplan Nr. 302 A2.2

Endbeschluss gemäß § 34 O.ö. ROG 1994; Planungsbereich: Industriestraße,

Schatzdorferstraße – einstimmige Beschlussfassung im GR

6. Änderung Bebauungsplan Nr. 105.1 – Änderungsplan Nr. 105.1.5,

Planungsbereich: Urnenhainweg, Einleitung des Verfahrens gemäß § 36 Oö. ROG – einstimmige Beschlussfassung im GR

7. Änderung Bebauungsplan Nr. 106.1 – Änderungsplan Nr. 106.1.3

Planungsbereich Weidfeldstraße, Billrothstraße – Einleitung des Verfahrens

gemäß § 36 Oö. ROG – einstimmige Beschlussfassung im GR zur Vertagung.

8. Änderung Bebauungsplan Nr. 110.2 – Änderungsplan Nr 110.2.8,

Planungsbereich Vierzgergasse, Christlgasse, Johann Roithner-Straße, Tischlerstraße; Einleitung des Verfahrens gemäß § 36 Oö. ROG – einstimmige Beschlussfassung im GR

9. Änderung Bebauungsplan Nr. 103C1 – Änderungsplan Nr 103C1.1

Planungsbereich Kremstalstraße, Linzerstraße; Einleitung des Verfahrens gemäß

§ 36 Oö. ROG – es handelt sich dabei um das konkrete Planungsgebiet der Insel mit Holland Blumenmarkt und Autoverwertung. Im nördlichen Bereich des Planungsgebietes soll ein Büro- oder Verwaltungsgebäude von mind. 2 und max. 3 Vollgeschossen entstehen. Des Weiteren wird die bestehende Tankstelle samt Waschbox und Staubsaugeranlage zur Gänze abgetragen und neu errichtet. Die Baufluchtlinien werden entsprechend adaptiert. Im südlichen Teil wird der Autoverwerter abgetragen, in diesem Bereich wird die Haltestelle der Straßenbahn vorgesehen.

Ein Zusatzantrag wurde von BGM Seidl eingebracht: der Servicebereich der Tankstelle soll von der Schiene abgeschirmt errichtet werden und im südlichen Teil (unmittelbar bei der Haltestelle) soll eine Grünfläche vorgesehen werden. Der Zusatzantrag und der Hauptantrag wurden – mehrheitlich, bei einer Stimmenthaltung, im GR beschlossen.

 

IV. Anträge des Bau- und Rechtsausschusses:

1. Auftragsvergabe für die Abwasserbeseitigung – Erweiterung & Instandhaltung

Kanalisation 2014/15 – im Wesentlichen handelt es sich um Kanalhausanschlüsse für bewilligte Bauvorhaben und eine Kanalumlegung wegen der Tiefgaragenerweiterung beim Rathaus. Die Vergabe soll an den Billigstbieter, die Firma Lang & Menhofer Bau GmbH, zum Anbotspreis von brutto € 215.815,– erfolgen. – einstimmige Beschlussfassung im GR

2. Auftragsvergabe für die Kunststofffensterlieferung VS Oedt – im Zuge der thermischen Sanierung der Volkschule Oedt sollen in diesem Jahr sämtliche Fenster und Portale getauscht werden. Die Auftragsvergabe soll an die Firma Actual Fesnter Türen Sonnenschutz GmbH zum Anbotspreis von € 121.340,– (inkl. MWST) erfolgen. – einstimmige Beschlussfassung im GR

3. Auftragsvergabe für die Alu- Portalbauarbeiten VS Oedt – im Zuge der thermischen Sanierung der Volkschule Oedt sollen in diesem Jahr sämtliche Fenster und Portale getauscht werden, wobei die Ausschreibung der Kunststofffenster und Alu-Portale separat erfolgen. Für das Gewerk „Alu-Portale“ soll die Firma ms-creativ aus Leonding mit einer Auftragssumme von € 40.200,– (inkl. MWST) beauftragt werden. – einstimmige Beschlussfassung im GR

 

V. Antrag des Verkehrsausschusses:

Verordnung eines Parkverbotes auf der östlichen Seite der Leerwies – begründet wird gegenständliches Ansuchen damit, dass vor den Fenstern des Hauses von Frau Wagner immer große Fahrzeige (Kleinbusse) abgestellt werden und dadurch ihr das Tageslicht fast vollkommen genommen wird. Seitens der Stadtpolizei wird mitgeteilt, dass die Fahrzeuglenker der großen Fahrzeuge ersucht wurden, ihre Fahrzeuge nicht mehr vor den Fenstern des Hauses abzustellen. Bei Kontrollen wurde festgestellt, dass derzeit auch keine großen Fahrzeuge mehr abgestellt wurden. Gemäß § 43 StVO kann aufgrund fehlender Voraussetzungen kein Parkverbot erlassen werden. – aufgrund eines Geschäftsordnungsantrages wurde der TOP vertagt.

 

 

VI. Anträge des Ausschusses für Soziales, Familien, Senioren

und Integration:

1. Festlegung der Gastbeiträge für Kindergarten- und Schülerhort-Jahr 2014/15 – für die Betreuung von gemeindefremden Kindern in Betreuungseinrichtungen der Stadtgemeinde Traun betragen die Verrechnungssätze ab 01. September 2014 pro Monat und Kind: Gastbeitrag Kindergarten € 306,–; Gastbeitrag Schülerhort € 217,– – einstimmige Beschlussfassung im GR

2. Weihnachts-Präsenteaktion – Wie in den Vorjahren sollen auch heuer im Advent die Heimbewohner der auswärtigen Altenheime, die ihren letzten Wohnsitz in Traun hatten, besucht und kleine Präsente übergeben werden. Gleiches ist für die Teilnehmer an der Aktion „Essen auf Räder“ vorgesehen. Ebenso sollen wieder im Rahmen einer Feier (Ausrichtung durch SHV Linz-Land) an die Bewohner der Bezirksaltenheime Traun und Dionysen als auch an die Bewohner der „Seniorenwohnanlage Fischerhansenweg und Dionysen“ kleine Präsente verteilt werden. Es entstehen Gesamtkosten von € 3.040,– – einstimmige Beschlussfassung im GR

3. Betriebsordnung für Kindergärten und Schülerhorte-neu – vorweg wurde der Amtsbericht von „Betriebsordnung“ auf korrekter Weise „Tarifordnung“ geändert. – einstimmige Beschlussfassung im GR

 

4. Krabbelstube – Steinhumergut

I. Errichtung: – das ursprüngliche Ansinnen der Stadt Traun war die Errichtung einer Krabbelstube samt Eltern-Kind-Zentrum mittels eines Generalübernehmers, der auch die Finanzierung des Neubaus übernimmt, zu realisieren (Basis – Baurecht). Die Stadt Traun würde dann die Räumlichkeiten vom Generalübernehmer mieten. Der GR hat dieser Vorgehensweise bereits in der Sitzung vom 27.09.2012 zugestimmt. Der Grundsatzbeschluss muss nun modifiziert werden: „Die Errichtung des Krabbelstubenneubaus soll mit einem Generalübernehmer, der im Rahmen einer Vergabe gemäß Bundesvergabegesetz bestimmt wird, erfolgen. Die Finanzierung des Projektes soll durch die Stadtgemeinde Traun selbst erfolgen (Eigenmittel oder Darlehen). Nun wird ein Generalübernehmer ohne Finanzierung neu ausgeschrieben. Als Betreiber für die Krabbelstube hat sich das OÖ Hilfswerk GmbH beworben.

a) Vergabe Dienstleistungskonzept

b) Abgangsdeckung laut Businessplan

II. Betrieb:

a) Vergabe Dienstleistungskonzession

b) Abgangsdeckung lt. Businessplan

– einstimmige Beschlussfassung im GR

5. Rahmenvertrag mit der Volkshilfe OÖ – für einen Zeitraum von 2015 -2017 sollen die bisher getrennten Jahressätze das „Integrationsbüro Mosaik“ (€ 35.300,–) und das Pilotprojekt „Wohnen im Dialog“ (€ 17.900,–) zusammengeführt werden. Der Anteil der Stadt Traun an den Gesamtkosten beträgt somit € 53.200,- und bleibt für die Dauer des Rahmenvertrages konstant. – mehrheitliche Beschlussfassung im GR

(Gegenstimmen der FPÖ)

6. Dringlichkeitsantrag: Außerordentliche Subvention zur Abgangsdeckung der Krabbelstube „Kleine Leute“ in Höhe von € 4.313,– – einstimmige Beschlussfassung im GR

 

 

VII. Antrag des Jugend- und Freizeitausschusses:

Einführung einer Jugend-Card-Traun – dieser TOP wurde abgesetzt

 

VIII. Anträge des Kulturausschusses.

1. Auswahl der Kulturmedaillenempfänger der Stadt Traun – die Kulturmedaille 2014 soll an folgende Personen vergeben werden: Franz Habenschuss, Daniel Pascal & Ursula Ruhs, Friedrich Zauner. – einstimmige Beschlussfassung im GR

2. Außerordentliche Unterstützung für ein Zirkuszelt zum Sommertheater 2014 – das Sommertheater von Pascal Productions bzw. Verein Apropos ist ein fester Bestandteil des Trauner Kulturlebens. Dieses Jahr wird das Zirkusstück „August, August, August“ in Anwesenheit des Autors Pavel Kohout präsentiert. In diesem Rahmen wird am 15. Juli 2014 Landeshauptmann Dr. Josef Pühringer eine Ehrung des Autors vornehmen. Dieses Zirkusstück soll aufgrund der besonderen Atmosphäre in einem originalen Zirkuszelt stattfinden, wodurch sich insgesamt eine werbewirksame Attraktion für die Stadt Traun ergeben soll. Das kleinere Zirkuszelt wird auf dem Areal des ehem. Betriebes Gruber & Kaja, mit einem Kostenaufwand von € 5.000,–, aufgestellt. Aufgrund des günstigen Zeltangebotes wird dem Zirkus Pikard einmalig gestattet, das Hauptzelt für die Vorstellungen am AMG – Gelände zu platzieren. – einstimmige Beschlussfassung im GR

 

IX. Antrag des Umweltausschusses:

Europäische Mobilitätswoche – Autofreier Tag 2014 – die Stadt Traun beteiligt sich als „Klimabündnis Gemeinde“ auch heuer wieder an den Aktionen „Europäische Mobilitätswoche“ (16.-22.9.2014) und „Europaweite Autofreier Tag“ (22.9.2014). Im Ausschuss wurde folgender Zusatzantrag beschlossen: „… am Freitag den 19.9. wird am Nachmittag (zur Zeit des Bauernmarktes) zu einer gemeinsamen Radfahrt im Trauner Stadtgebiet auf viel befahrenen Straßen aufgerufen. Alle Interessierten können sich daran beteiligen. Ausschreibung mit genauen Details erfolgen zeitgerecht……“ – einstimmige Beschlussfassung im GR

 

X. Anträge des Stadtrates:

1. Projekt "spinnerei neu" – Abänderung Abwicklungsmodell und Finanzierungsform hierbei geht es auch um die Änderung der Ausschreibung (siehe auch TOP IV/4) aufgrund der Vorgaben des Landes OÖ. Die Ausschreibung zum Neubauprojekt „Spinnerei Neu“ soll auf Generalübernehmer ohne Finanzierung geändert werden. Auch in diesem Fall wird die Stadt Traun die Finanzierung selbst übernehmen. – einstimmige Beschlussfassung im GR

2. Grundsatzbeschluss über den Ankauf einer 350 m² großen Teilfläche der

Grundstücke 2055/1 und 2055/6 der Römisch-Katholischen Pfarre Traun-Oedt St.

Josef (beim Pfarrzentrum Oedt) – zur Realisierung des zusätzlichen Trainingsfeldes für die ASKÖ Oedt (Grundtausch im letzten GR beschlossen) ist der Ankauf der Fläche notwendig, damit das Trainingsfeld von den Anrainern entsprechend abgerückt errichtet werden kann. – einstimmige Beschlussfassung im GR

3. Bestandvertrag zwischen der Stadtgemeinde Traun als Bestandgeberin und dem ASKÖ ESV St. Martin als Bestandnehmer – auf den Anlage soll eine Hütte versetzt und neu errichtet werden. Ein rechtskonformer Zustand zur Betreibung der Sportanlage soll hergestellt werden. – mehrheitlicher Beschlussfassung im GR

4. Erweiterung der bestehenden Rathaus-Tiefgarage – Übertragung des

Beschlussrechtes des Gemeinderates der Stadtgemeinde Traun an den Stadtrat

und an den Bürgermeister – dieses Beschlussrecht an den StR bzw. an den BGM ist zur fristgerechten Abwicklung der Erweiterung der TG notwerndig. Die periodische Berichterstattung an den GR ist zwingender Bestandteil des Beschlusses. – mehrheitliche Beschlussfassung im GR

5. Besetzung bzw. Bestellung der DienstnehmervertreterInnen (DNV – Mitglieder

und Ersatzmitglieder) des Personalbeirates (PB) nach der

Personalvertretungswahl am 08.05.2014 – vom GR zur Kenntnis genommen

6. Besetzung bzw. Bestellung von Koordinatorinnen lt. Oö. Gemeinde-

Gleichbehandlungsgesetz idgF. (Oö. G-GBG) nach der Personalvertretungswahl

am 08.05.2014  vom GR zur Kenntnis genommen

 

 

XI. Dringlichkeitsantrag:

Sanierung/Umbau Restaurant Badezentrum – aufgrund der Neuverpachtung wird das Restaurant Badezentrum entsprechen umgebaut und saniert. Eine gewerbebehördliche Genehmigung ist dazu notwendig. Die Begehung hat ergeben, dass sowohl die Lüftungsanlage als auch die Stromleitungen erneuert werden müssen. Nach ersten Schätzungen belaufen sich die zusätzlichen Kosten auf ca. € 250.000,–. Da ohne Erfüllung dieser Maßnahmen das Restaurant den Betrieb nicht mehr aufnehmen könnte, sind die Investitionen jedenfalls zu tätigen. Das Gesamtvolumen der „Kernsanierung“ des Restaurants Badezentrum beläuft sich somit auf ca € 600.000,–, wobei der neue Pächter ca € 150.000,- trägt. – mehrheitliche Beschlussfassung im GR

 

XI. Allfälliges

Diverse Wortmeldungen – Die GR – Sitzung endet um 22:25 Uhr

Social Media Kanäle

Besuche unsere Social Media Kanäle!