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Bericht zum Gemeinderat vom 21.3.2013

Ein von den Grünen eingebrachter „Dringlichkeitsantrag“ mit dem Inhalt: „Aufhebung des Gemeinderatsbeschlusses vom 13.12.2012 – betreffend Straßenbahn nach Traun – Grundsatzbeschluss“ sorgte für kurzzeitige Irritation im Trauner Gemeinderat.

Sogar die VP-Traun, einziger Verbündeter der Grünen bei der damaligen Beschlussfassung, wussten nicht so recht was sie mit dem Inhalt des Antrages anfangen sollten. Notgedrungen und wenig überzeugend mussten sie doch dem Inhalt des – Grünen Dringlichkeitsantrages – zustimmen.

Der wesentliche Inhalt des Beschlusses vom 13.12.2012 zur Erinnerung:

1)  Die Straßenbahn soll „kreuzungsfrei“  bis zum Kreisverkehr geführt werden

2)  Beide Haltestellen, sowohl  von Linz kommend als auch nach Linz fahrend, sollen am nördlichen Teil des Hauptplatzes geplant werden

3)  Parallel zur Straßenbahnlinie soll die Kremstalstraße als sogenannte „Zentralstraße“ in beiden Fahrtrichtungen geführt werden.

Der Dringlichkeitsantrag über die Aufhebung dieses Beschlusses nahm allerdings nur Bezug auf die Zentralstraße.  Diese wiederum war aber die „logische Konsequenz“ aus dem Bekenntnis der kreuzungsfreien Führung der Straßenbahn“ und somit zentraler Inhalt dieses Zusatzantrag, der deswegen auch eine satte Mehrheit im Gemeinderat gefunden hatte.

Die SPÖ – Fraktion hat sich darauf geeinigt, zu diesem Tagesordnungspunkt in der Gemeinderatssitzung am vergangenen Donnerstag, keine Wortmeldung abzugeben da sich an den Fakten seit 13.12.2012 nichts geändert hat.

Die Planungen wurden bereits in Auftrag gegeben und die Eigentümervertreter warten zu Recht darauf, wie von der SPÖ angekündigt, in den weiteren Entscheidungsprozess der Gestaltung der Freiflächen eingebunden zu werden.

Der bekannte und ernüchternde Ist-Zustand des Hauptplatzes, wie ihn die Mehrheit der Trauner Bevölkerung empfindet nochmals zusammen gefasst:

1)   Die derzeitige Hauptplatzsituation bildet sich im Besonderen durch eine Insellösung ab, der zentrale Platz wird derzeit von Fahrzeugen umspült, der Busterminal schließt den Hauptplatz zum Kreisverkehr hin ab und hat, nach Ansicht vieler Traunerinnen und Traunern nichts einladendes an sich.

2)   Der Ersteindruck des Hauptplatzes, aus Richtung Norden kommend, ist die unattraktive  Rückseite des Stadtcafes.

3)   Die hinter parkenden Autos und unter einer Arkade angesiedelten düsteren Auslagen, besonders im östlichen Bereich des Hauptplatzes, werden kaum wahrgenommen.

4)   Parkplatz suchende Autofahrer verursachen zusätzlichen Verkehr und sind mit verantwortlich für die häufige Stausituation, rund um die Hauptplatzinsel.

5)   Schon der damalige Gemeinderat (vor rund 13 Jahren) hat den Bau des Stadtcafes und des Brunnens als zeitlich befristete Lösung, bis zur Realisierung der Straßenbahn, geplant.

6)   Im Zuge der Baumaßnahmen „Straßenbahn“ ist das Stadtcafe mit Brunnen aus verkehrsplanerischer Sicht am derzeitigen Standort nicht haltbar.

7)   Das Stadtcafe ist im Besitz der Stadt Traun und derzeit verpachtet.

8)   Sowohl die Baumaßnahmen für die Schiene, als auch der Rückbau des Busterminals sind unvermeidbare Eingriffe in die bestehende  Platzsituation und verursachen zwangsläufig eine großflächige Sanierung der Pflasterung.

Zukünftige  „Chance – Hauptplatz 2015“:

1)   Die Straßenbahn ist nachweislich ein Frequenzbringer, ein spürbarer wirtschaftlicher Aufschwung wird die logische Folge sein.

2)   Die Konzentrierung des Verkehrs in einer wahrnehmbaren, zentral geführten Straße parallel zur Schiene, vermittelt speziell den schwächeren Verkehrsteilnehmern ein Gefühl der Sicherheit und Überschaubarkeit.

3)   Der im östlichen Bereich des Hauptplatzes neu zu gestaltende Platz, ist wesentlich größer als die bisherige Fläche und bietet sowohl für Gastronomie, als auch für Veranstaltungen ideal Platz.

4)   Ein wesentliches Ergebnis der Neugestaltung wird die Verbesserung der optischen Wahrnehmung der Geschäftspassage (ostseitig) durch eine unmittelbare Anbindung an den neuen Platz sein.

5)   Daraus resultiert ein wesentliches Entwicklungspotential mit spürbarer Qualitätssteigerung der Geschäftsflächen bis hin zur Wertsteigerung für die Eigentümer.

6)   Maßnahmen, wie Tempo 30km/h Zone, besondere Pflasterung aber auch der bestehende Kreisverkehr, lassen auch zukünftig keine hohen Geschwindigkeit zu.

Die Abkehr vom Beschluss über die sogenannte Zentralstraße, würde alle eben beispielhaft aufgezählten Verbesserungsmaßnahmen verhindern.

Die Tatsache, dass die Geschäftsbetreiber sowie die Eigentümer der Objekte auf der West bzw. Ostseite des Hauptplatzes (derzeit ist die Mitbenützung der Hauptplatzinsel ja unmöglich) durch die Grünen und VP von einer zu erwartenden Qualitätssteigerung ausgeschlossen werden, regt schon zum Nachdenken an…

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